𝙒𝙞𝙘𝙝𝙩𝙞𝙜𝙚 𝘽𝙚𝙫𝙤̈𝙡𝙠𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜𝙨𝙞𝙣𝙛𝙤𝙧𝙢𝙖𝙩𝙞𝙤𝙣 – 𝘼𝙗𝙠𝙤𝙘𝙝𝙜𝙚𝙗𝙤𝙩 𝙛𝙪̈𝙧 𝙙𝙞𝙚 𝙊𝙧𝙩𝙨𝙡𝙖𝙜𝙚 𝙏𝙤𝙣𝙙𝙤𝙧𝙛 𝙞𝙣 𝙙𝙚𝙧 𝙂𝙚𝙢𝙚𝙞𝙣𝙙𝙚 𝙉𝙚𝙩𝙩𝙚𝙧𝙨𝙝𝙚𝙞𝙢 𝙗𝙡𝙚𝙞𝙗𝙩 𝙗𝙚𝙨𝙩𝙚𝙝𝙚𝙣 – 𝗘𝗶𝗻𝗹𝗮𝗱𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗕ü𝗿𝗴𝗲𝗿𝘀𝗽𝗿𝗲𝗰𝗵𝘀𝘁𝘂𝗻𝗱𝗲
Update, 24.10.2025: Mit der Bürgerinformation von vergangener Woche wurde darüber informiert, dass neben den unmittelbar nach Befund eingeleiteten Maßnahmen zusätz-lich eine Sicherheitschlorung eingerichtet wurde. Diese wird nunmehr seit Freitag, 17. Oktober 2025, durchgeführt. Seit dieser Chlorung sind an drei aufeinanderfolgenden Tagen weitere Beprobungen des Trinkwassernetzes in der Ortslage Tondorf durch das hiermit beauftragte Hygieneinstitut durchgeführt worden. Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet.
Erst nach drei aufeinanderfolgenden befundfreien Proben kann das ausgesprochene Abkochgebot aufgehoben werden. Leider wurden an 2 Probenahmestellen Grenzwert-überschreitung mit Coliformen Bakterien und/oder Enterokokken festgestellt (Probenahme vom 21.10.2025), so dass das Abkochgebot weiter aufrechterhalten bleiben muss. Eine weitere Spezifizierung der belasteten Trinkwasserproben wurde beauftragt, um hieraus ggf. weitere Rückschlüsse ziehen zu können. Die Ursache der festgestellten Keimbelastung im Trinkwassernetz konnte bisher nicht konkret ausgemacht werden. Betroffen ist derzeit das Leitungsnetz in der Ortslage Tondorf. Der Hochbehälter Tondorf sowie die anderen Anlagen des Wasserwerks der Eifelgemeinde weißen keine Belas-tungen auf.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt werden die eingeleiteten Maßnahmen (Spü-lung/Desinfektion) fortgesetzt. Weitere Probenahmen erfolgen dann ab dem kommen-den Montag (27.10.2025), deren Ergebnisse wiederum abzuwarten bleiben. Daher gilt leider weiterhin:
𝘿𝙖𝙨 𝙏𝙧𝙞𝙣𝙠𝙬𝙖𝙨𝙨𝙚𝙧 𝙞𝙣 𝙙𝙚𝙧 𝙊𝙧𝙩𝙨𝙡𝙖𝙜𝙚 𝙏𝙤𝙣𝙙𝙤𝙧𝙛 𝙢𝙪𝙨𝙨 𝙬𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧𝙝𝙞𝙣 𝙖𝙗𝙜𝙚𝙠𝙤𝙘𝙝𝙩 𝙬𝙚𝙧𝙙𝙚𝙣! 𝘿𝙞𝙚 𝙎𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙝𝙚𝙞𝙩𝙨𝙘𝙝𝙡𝙤𝙧𝙪𝙣𝙜 𝙬𝙞𝙧𝙙 𝙯𝙪𝙙𝙚𝙢 𝙛𝙤𝙧𝙩𝙜𝙚𝙨𝙚𝙩𝙯𝙩.
Im Einzelnen bedeutet dies:
– Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
– Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Ba-bys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Mineralwasser verwendet werden.
– Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
– Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Lei-tungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen steht Ihnen auch weiterhin die
Bürgerhotline: (02486) 78-800 bei der Gemeinde Nettersheim zur Verfügung.
𝙕𝙪𝙙𝙚𝙢 𝙬𝙞𝙧𝙙 𝙚𝙞𝙣𝙜𝙚𝙡𝙖𝙙𝙚𝙣 𝙛ü𝙧 𝙈𝙤𝙣𝙩𝙖𝙜, 𝟮𝟳. 𝙊𝙠𝙩𝙤𝙗𝙚𝙧 𝟮𝟬𝟮𝟱, 𝙫𝙤𝙣 𝟭𝟰 – 𝟭𝟴 𝙐𝙝𝙧, 𝙯𝙪 𝙚𝙞𝙣𝙚𝙧 𝘽ü𝙧𝙜𝙚𝙧𝙨𝙥𝙧𝙚𝙘𝙝𝙨𝙩𝙪𝙣𝙙𝙚 𝙞𝙣𝙨 𝙃𝙖𝙪𝙨 𝙉𝙞𝙠𝙤𝙡𝙖𝙪𝙨, 𝙎𝙥𝙞𝙚𝙡𝙨𝙩𝙧𝙖ß𝙚 𝟭, 𝙚𝙞𝙣.𝙑𝙚𝙧𝙩𝙧𝙚𝙩𝙚𝙧 𝙙𝙚𝙧 𝙂𝙚𝙢𝙚𝙞𝙣𝙙𝙚 𝙉𝙚𝙩𝙩𝙚𝙧𝙨𝙝𝙚𝙞𝙢 𝙪𝙣𝙙 𝙙𝙚𝙨 𝙂𝙚𝙨𝙪𝙣𝙙𝙝𝙚𝙞𝙩𝙨𝙖𝙢𝙩𝙚𝙨 𝙙𝙚𝙨 𝙆𝙧𝙚𝙞𝙨𝙚𝙨 𝙀𝙪𝙨𝙠𝙞𝙧𝙘𝙝𝙚𝙣 𝙨𝙩𝙚𝙝𝙚𝙣 𝙛ü𝙧 𝙄𝙝𝙧𝙚 𝙁𝙧𝙖𝙜𝙚𝙣 𝙪𝙣𝙙 𝘼𝙣𝙡𝙞𝙚𝙜𝙚𝙣 𝙙𝙤𝙧𝙩 𝙯𝙪𝙧 𝙑𝙚𝙧𝙛ü𝙜𝙪𝙣𝙜.
Es wird darauf hingewiesen, dass medizinische Fragestellungen von Ihren behandelnden Ärzten zu beantworten wären und in diesem Kontext nicht erörtert werden können.








