+++ Stadt Bad Münstereifel führt Hundebestandsaufnahme durch – Halter nicht versteuerter Hunde sollten sich schleunigst melden +++
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in NRW erhebt auch die Stadt Bad Münstereifel eine Hundesteuer. Für einen Hund im Haushalt beträgt die Steuer 69,00 €, ab zwei Hunden je Hund 115,00 € und ab drei Hunden je Hund 138,00 € Euro im Jahr.
Leider musste in den letzten Jahren festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer Pflicht zur Anmeldung der von ihnen gehaltenen Hunde nachkommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit führt die Stadt Bad Münstereifel im Abstand von einigen Jahren wiederkehrend Hundebestandsaufnahmen durch. Die letzte Überprüfung erfolgte 2015. Um die ordnungsgemäßen Anmeldungen der Hunde im Stadtgebiet zu überprüfen, lässt die Stadtverwaltung ab Mitte September 2022 eine flächendeckende Bestandsaufnahme durch die Fa. Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren durchführen. Diese findet wochentags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr statt.
Die mit der Erhebung des Hundebestands beauftragten Mitarbeiter der Fa. Springer werden zur Durchführung des Auftrages weder Privatwohnungen betreten noch Steuern vor Ort kassieren. Jede/r Mitarbeiter/in der Fa. Springer trägt eine von der Stadt Bad Münstereifel ausgestellte Legitimation sichtbar an ihrer/seiner Kleidung. Wird niemand angetroffen, wird ein Informationsschreiben im Briefkasten hinterlegt. Hygiene- und Infektionsschutzregeln im Rahmen der Corona-Schutzverordnung werden selbstverständlich eingehalten.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel sind neben dem Hundehalter die Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände und deren Stellvertreter verpflichtet, den Beauftragten der Stadt auf Nachfrage über die auf dem Grundstück oder im Haushalt gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3a KAG NW in Verbindung mit § 93 AO). Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet.
Falls steuerlich nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen; zudem kommt eine Bußgeldfestsetzung in Betracht. Einwohner, die Hunde halten, die bisher nicht bei der Stadt Bad Münstereifel zur Hundesteuerfestsetzung angemeldet wurden, sind verpflichtet, dies umgehend nachzuholen.
Anmeldeformulare können auf der Homepage der Stadt Bad Münstereifel ausgefüllt und online eingereicht werden (www.bad-muenstereifel.de / Rathaus & Service / Bürgerservice / Formulare und Online-Dienstleistungen / Steuern & Abgaben / An,- und Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer).
Bei der Stadtverwaltung Bad Münstereifel stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Abgabenabteilung im Verwaltungsgebäude Marktstraße 15, Zimmer 120 und 127, Telefon: 02253/505-195 oder 02253/505-206, für die Anmeldung von Hunden und die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.