+++ Silvesterfeuerwerk +++
❗Das Ordnungsamt der Stadt Bad Münstereifel weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Raketen und Böllern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altersheimen nach §23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten ist.
🔥Bei Bränden, die durch den unsachgemäßen und fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern ausgelöst werden, haftet der Verursacher.
Das Verbot gilt in der historischen Kernstadt sowie in allen Stadtteilen, die eine entsprechende Bebauung aufweisen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sowohl im dicht bebauten Stadtkern als auch in historisch gewachsenen Dörfern mit vielen Fachwerkhäusern in engen Gassen haben die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr große Schwierigkeiten an einen Brandort zu gelangen. Zudem besteht durch die enge Bebauung eine erhöhte Gefahr, dass die Flammen auf ein nebenstehendes Haus übergreifen.
Das Stadtverwaltung appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger um einen Schaden zu vermeiden und wünscht einen guten Start in das neue Jahr! 🌟