+++ Workshop: Fallstricke im Vergaberecht erklärt +++
Unmittelbar nach Starkregen und Flut im Sommer 2021 befand sich Bad Münstereifel in einer Notsituation. Um die vielen akuten Schäden schnell beseitigen zu können, lockerte das Land NRW die Vergaberichtlinien: Baumaßnahmen wie die Errichtung von Behelfsbrücken oder die Instandsetzung zerstörter Versorgungsleitungen durfte die Stadt direkt und mit verkürzten Fristen an ein Unternehmen vergeben. Dieses vereinfachte Vergaberecht galt bis zum 31. Dezember 2021.
++Bis zu neun Monate für europaweite Ausschreibungen++
Seitdem sind die vergaberechtlichen Erleichterungen für die Beseitigung von Flutschäden außer Kraft gesetzt. Die Vergabe der Wiederaufbaumaßnahmen dauert nun erheblich länger – bis zu sechs Monate bei nationalen und neun Monate bei europaweiten Ausschreibungen. Erst dann können die Bauarbeiten starten.
Um Fehler bei Angebotsabgaben und der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zu vermeiden, hat die Stadt gemeinsam mit der Firma C&E und der Kanzlei CLP einen Workshop veranstaltet, auf dem sich Ingenieurbüros, Planer und Baufirmen über die Vergabe und das Fördermittelrecht im Rahmen des Wiederaufbaus umfassend informieren konnten.
Der Workshop wurde im Rahmen des Projekts „Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Stadt Bad Münstereifel“ organisiert.
Foto: C. Vogel
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