Das Ordnungsamt der Stadt Bad Münstereifel weist darauf hin, dass das Abbrennen …
Das Ordnungsamt der Stadt Bad Münstereifel weist darauf hin, dass das Abbrennen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern in der Umgebung von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altenheimen gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten ist. Das Verbot gilt insbesondere für die historische Kernstadt von Bad Münstereifel. Im dicht bebauten Stadtkern mit vielen historischen Fachwerkhäusern in engen Gassen…