Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung vom 16.12.2025 beschlossen, dass das Verkehrs-, Beschilderungs- und Parkraumkonzept für die Kernstadt von Bad Münstereifel nicht umgesetzt wird. Damit revidiert der Rat seinen Beschluss vom 30. März 2023 und kommt dem entsprechenden Bürgerbegehren nach. Im März 2023 hatte sich der Rat mehrheitlich für die Umsetzung des Konzepts entschieden. Dagegen regte sich Widerstand, eine Bürgerinitiative stieß das Bürgerbegehren „Keine Umsetzung des Verkehrs-, Beschilderungs- und Parkraumkonzepts gemäß Ratsbeschluss vom 30.03.2023“ an. Im Juni 2023 entschied der Rat, dass das Bürgerbegehren aus formalen Gründen unzulässig sei. Dagegen klagten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Im September 2025 entschied das Verwaltungsgericht Aachen zugunsten der Bürgerinitiative. Die weiteren, notwendigen Prüfschritte der Stadtverwaltung fielen ebenfalls positiv aus, sodass der Rat das Begehren nun für zulässig erklärte. Gleichzeitig kam der Rat dem Begehren auch inhaltlich nach, indem er seinen ursprünglichen Beschluss zur Umsetzung des Konzepts aufhob. Zudem beauftragte der Rat Bürgermeister Sebastian Glatzel damit, in Gespräche einzusteigen, um ein neues Konzept zu entwickeln.
Kern des ursprünglich beschlossenen Konzepts war die Erweiterung der bestehenden Fußgängerzone auf der Werther Straße und dem Bereich bis zum Orchheimer Tor und zum Rathaus zu erweitern. Zudem sollte die Richtung der Einbahnstraße in der Heisterbacher Straße umgekehrt werden.








