𝗪𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝗮𝘂𝗳𝗯𝗮𝘂𝗵𝗶𝗹𝗳𝗲𝗻
Die Antragsunterstützung durch den Kreis Euskirchen erfolgt noch bis zum 31.12.2026. Beratungen finden im Büro Veybachstraße 31 in Euskirchen statt (ASB).
Eine Terminbuchung ist erforderlich unter 📞 02251/15-8850 oder online unter 👉www.kreis-euskirchen.de
Die Kolleginnen und Kollegen unterstützen bei Mittelabrufen und dem Verwendungsnachweis. Nach Abschluss aller Wiederaufbaumaßnahmen ist ein Verwendungsnachweis zwingend einzureichen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, da die Frist vom Land am 30.06.2026 abgelaufen ist.








