🎨 Bad Münstereifel – ein Schmuckstück, das wir gemeinsam bewahren
Stellen Sie sich vor:
👉 Auf dem Entenmarkt leuchten Häuser in grellem Pink, das Rathaus strahlt in Sonnengelb.
👉 Über der Erft schwebt ein riesiger roter Werbeballon.
👉 Grasgrüne, glitzernde Dächer, Café-Sitzgelegenheiten aus Autoreifen, aufdringliche Neon-Werbung am Orchheimer Tor.
Für uns Bad Münstereifeler klingt das fast apokalyptisch – denn unsere Stadt ist ein echtes Juwel, das wir lieben. Ihr gewachsenes, vielfältiges Stadtbild prägt ihren Charme, atmet Geschichte und genießt einen Ruf weit über die Region hinaus.
🏛️ Warum Regeln?
Um diesen besonderen Charakter zu bewahren, steht der historische Stadtkern unter besonderem Schutz. Veränderungen – ob öffentlich oder privat – müssen mit Augenmaß und Bedacht erfolgen. Dafür gibt es klare Regelwerke:
→ Gestaltungssatzung
→ Denkmalbereichssatzung
→ Sondernutzungssatzung
✅ Was muss genehmigt werden?
Im Denkmalbereich der Kernstadt benötigen Sie vorab eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde für:
→ Fenster, Türen, Anstriche, Markisen, Werbeanlagen – alles, was das äußere Erscheinungsbild betrifft.
→ In der Kernstadt und auf den Dörfern gelten bei denkmalgeschützten Gebäuden klare Regeln – sogar für Veränderungen im Inneren.
🌿 Umgebungsschutz – nicht nur an Gebäuden!
Auch Aufsteller, Blumenkübel, Schirme, Tische, Stühle, Plakate oder Warenpräsentationen im öffentlichen Raum können das Stadtbild beeinträchtigen. Deshalb gilt hier der Umgebungsschutz. Außerdem wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt, wenn diese Elemente im öffentlichen Raum aufgestellt werden.
🤝 Wir freuen uns auf Ihr Engagement!
Sie möchten etwas verändern oder verschönern? Nehmen Sie vorab Kontakt mit der Stadtverwaltung auf. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gern – und finden mit Ihnen rechtssichere, stadtverträgliche Lösungen. So vermeiden wir unnötigen Unmut – und sorgen gemeinsam dafür, dass Bad Münstereifel weiterhin so schön bleibt, wie wir sie lieben.
📞 Kontakt:
→ Denkmalschutz & Gestaltung: 02253 505-266 | denkmal@bad-muenstereifel.de
→ Sondernutzung: 02253 505-236 | sondernutzung@bad-muenstereifel.de
Die genannten Satzungen sind zu finden in der Rubrik „Ortsrecht“ unter: www.bad-muenstereifel.de












