Das Ordnungsamt der Stadt Bad Münstereifel weist darauf hin, dass das Abbrennen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern in der Umgebung von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altenheimen gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten ist. Das Verbot gilt insbesondere für die historische Kernstadt von Bad Münstereifel. Im dicht bebauten Stadtkern mit vielen historischen Fachwerkhäusern in engen Gassen haben Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr große Schwierigkeiten, an einen Brandort zu gelangen. Die Häuser sind eng aneinander gebaut. Es besteht erhöhte Gefahr, dass die Flammen rasend schnell von Haus zu Haus übergreifen, wenn es einmal im Fachwerk brennt. Auch außerhalb des Mauerrings ist ist ein ausreichender Abstand von der Stadtmauer zu halten, da Feuerwerkskörper ansonsten leicht über die Mauer in den Bereich mit dicht bebautem Fachwerk gelangen können. Das Verbot gilt ebenso für die ähnlich bebauten Dörfer im Stadtgebiet.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei Bränden, die durch den unsachgemäßen und fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern ausgelöst wurden, haftet der Verursacher. Polizei und Ordnungsamt können die Einhaltung der Regelung überwachen, gegebenenfalls Platzverweise aussprechen, pyrotechnische Gegenstände beschlagnahmen und entsprechende Anzeigen erstatten
Der einmalige Gebäudebestand macht den Charakter unserer Stadt und vieler unserer Dörfer zu einem großen Teil aus. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger dazu beizutragen, Schaden an diesem wertvollen, denkmalgeschützten Kulturgut zu vermeiden.








