Im Kreis Euskirchen ist ein zweiter Fall der Geflügelpest bestätigt worden, ebenfalls bei einem Kranich. Aufgrund der anhaltenden Bedrohung passt das Veterinäramt Euskirchen seine Präventionsmaßnahmen risikobasiert an und erlässt eine bis zum 20.12.2025 befristete Allgemeinverfügung. Diese sieht ein „Aufstallungsgebot“ für Geflügel in der Gemarkung Kuchenheim vor sowie ein kreisweites Verbot von Geflügelausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt wird oder zusammenkommt.
Hier geht’s zur ausführlichen Pressemitteilung: https://www.kreis-euskirchen.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/weiterer-fall-der-gefluegelpest-aufstallung-im-bereich-kuchenheim/








