Im Sinne der Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die Stadt Bad Münstereifel einem politischen Antrag folgend auf einer Länge von rund 50 Metern Bäume aus dem städtischen Forst auf den Grünstreifen zwischen der L 165 und dem parallel geführten Erftbegleitweg nördlich der Ortseinfahrt Schönau verbracht, um ein Überfahren des Grünstreifens durch Kraftfahrzeuge zu verhindern, da dies an dieser Stelle immer wieder vorkommt, obwohl es aufgrund der beschränkten Einsehbarkeit der Landesstraße an dieser Stelle zu sehr gefährlichen Situationen mit Nutzern der Straße führt. Die Zuständigkeit liegt hier eigentlich nicht bei der Stadt, jedoch hat diese einen Gestattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen, um diese Maßnahme durchzuführen.