Kreispolizeibehörde Euskirchen
Euskirchen (ots)
In der Rathausstraße in Euskirchen wurde zwischen dem 4. September, 22.30 Uhr und dem 5. September, 7.45 Uhr, in eine Gaststätte eingebrochen. Die Eingangstür wurde aufgebrochen. Bei der anschließenden Begehung wurde festgestellt, dass Geldbörsen mit Wechselgeld entwendet worden waren. Der entstandene Sachschaden liegt im unteren vierstelligen Eurobereich.
In der Bischofstraße drangen Unbekannte zwischen dem 4. September, 21 Uhr, und dem 5. September, 9.45 Uhr, in eine derzeit nicht betriebene Gaststätte ein. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde eine Scheibe eingeschlagen. Gegenstände wurden nicht entwendet.
Zu einem weiteren Einbruch kam es zwischen dem 4. September, 17 Uhr, und dem 5. September, 7 Uhr, in einer Werkstatt an der Roitzheimer Straße. Unbekannte hebelten ein Fenster auf und beschädigten dabei das Scharnier.
Das Fenster lässt sich seitdem nicht mehr verschließen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde nichts entwendet.
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