Kreispolizeibehörde Euskirchen
Euskirchen (ots)
Am Fr., 17.03.2023, bezahlten am späten Abend in einer Euskirchener Gaststätte zwei Tatverdächtige kurz nacheinander jeweils mit einer 50-Euro-Blüte. Einer der beiden Männer, ein 17-jähriger Euskirchener, befand sich noch vor Ort und wurde von der Polizei überprüft. Das Falschgeld konnte in beiden Fällen beschlagnahmt werden. Der zweite Tatverdächtige hatte sich zwischenzeitlich entfernt und wird wie folgt beschrieben:
- ca. 170 cm groß, - ca. 18 - 20 Jahre alt, - vermutliche deutscher Staatsangehöriger , - glattes, schmales Gesicht, - schmale Statur und - weißer Kapuzenpullover(Kapuze auf dem Kopf).
Die Kriminalpolizei Euskirchen hat die Ermittlungen aufgenommen. Sachdienliche Hinweise können Sie bitte an die Rufnummer
02251 / 799-0 übermitteln.
Im Stadtgebiet Euskirchen und vereinzelt auch in angrenzenden Orten mit Berufsschulen und weiterführenden Schulen tauchen aktuell leider wieder vermehrt Falschgeldnoten auf. Dabei handelt es sich um sogenanntes Movie Money (Film- oder Theatergeld), also um nachgemachte Geldscheine, die zwar den echten sehr ähnlich sehen, aber keine Sicherheitsmerkmale aufweisen, oder um Blüten mit einen nahezu unscheinbaren Vermerk „Prop copy“. Betroffen sind zurzeit hauptsächlich 20 oder 50 EUR – Scheine! Bitte schauen Sie daher immer genau hin!
Verbreitet werden solche Scheine zurzeit in der Regel von Jugendlichen oder Heranwachsenden beim Kauf geringwertiger Waren. Es wird auch nach Erkenntnissen der Kriminalpolizei an Passanten mit der Bitte Geld zu wechseln herangetreten.
Falschgeld kann durch einen Kippeffekt bei der Zahl auffallen, d.h. der Lichtbalken wandert beim Kippen der „Blüten“ nicht mit. Auch ist kein Relief am Geldscheinrand fühlbar. Wenn der falsche Schein gegen eine Lichtquelle gehalten wird, sind keine Wasserzeichen und kein Sicherheitsfaden zu erkennen. Wer sich über die Falschgelderkennung genauer informieren möchte, kann das u. a. im Internet auf der Seite der Deutschen Bundesbank machen.
Und falls Ihnen ein falscher Geldschein in die Finger gerät, darf dieser auf keinen Fall weitergegeben werden. Dies ist als Inverkehrbringen von Falschgeld nach gutgläubigem Erwerb ebenfalls strafbar. Es wird in allen Fällen gebeten, immer die Polizei zu verständigen.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
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