Kreispolizeibehörde Euskirchen
Euskirchen (ots)
Am vergangenen Mittwoch (10. Juni) führte die Kreispolizeibehörde Euskirchen gemeinsam mit dem Hauptzollamt Aachen, dem Ordnungsamt Euskirchen und dem Ausländeramt Euskirchen Kontrollen an fünf Objekten im Kreisgebiet durch, die als Massagestudios eingestuft wurden.
Im Rahmen der Maßnahmen wurden insgesamt elf Personen sowie zwölf Ausweisdokumente überprüft. Ziel der Kontrollen war die Aufdeckung von Menschenhandel, Zuhälterei und Zwangsprostitution sowie die Identifizierung möglicher Opfer entsprechender Straftaten.
Bei der Kontrolle eines Massagestudios in Euskirchen wurden neben der Betreiberin zwei chinesische Staatsangehörige angetroffen, die dort als Masseurinnen tätig waren.
Nach Gesprächen und weiteren Überprüfungen konnten jedoch keine Hinweise auf Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Zuhälterei festgestellt werden.
Im weiteren Verlauf ergab sich der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in Verbindung mit einer unerlaubten Beschäftigung. Das Hauptzollamt Aachen leitete daraufhin Strafverfahren gegen die beiden Frauen wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts gemäß Aufenthaltsgesetz sowie gegen die Betreiberin wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ein.
Zur weiteren Bearbeitung wurde eine der Frauen erkennungsdienstlich behandelt. Zudem wurden Sicherheitsleistungen erhoben.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Frauen an das Ausländeramt Euskirchen übergeben, das die weiteren ausländerrechtlichen Schritte in eigener Zuständigkeit prüft.
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