Kreispolizeibehörde Euskirchen
Zülpich-Bessenich (ots)
Die Kriminalpolizei Euskirchen hat ihre Arbeiten im Rahmen der Brandursachenfeststellung vorerst abgeschlossen.
Demnach kann bei dem Großbrand in einer Papierfabrik in der Straße Zum Mühlengraben eine Vorsatztat durch Dritte als Brandursache nicht angenommen werden.
Ebenfalls fällt eine Fahrlässigkeit, technische Ursache oder ein witterungsbedingter Anlass als Möglichkeiten aus.
Es ist nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Straftat zu erkennen.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es bei einem Kehrvorgang zu starker Reibungshitze in einem Altpapierballen durch Fremdkörper gekommen ist.
Der entstandene Schaden ist nicht genau bezifferbar, beläuft sich aber auf mehrere hunderttausend Euro.
Die Löscharbeiten der Feuerwehr dauern seit Freitag (21. Juli) weiterhin an.
Ursprungsmeldung vom 22.07.2023: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65841/5564504
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