Kreispolizeibehörde Euskirchen
Euskirchen-Kirchheim (ots)
Aufmerksamen Zeugen fiel am Dienstagabend (27. Dezember) gegen 20 Uhr in der Gregor-Mendel-Straße in Euskirchen-Kirchheim ein Rollerfahrer auf.
Dieser fuhr in starken Schlangenlinien und kam teilweise von der Fahrbahn ab.
Die Zeugen sprachen den Rollerfahrer an, wobei sie feststellten, dass dieser alkoholisiert war.
Eine Streifenwagenbesatzung stellte während der Kontrolle fest, dass der 52-jährige Rollerfahrer aus Euskirchen keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Gegenüber den Beamten räumte der Mann ein, Alkohol konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,2 Promille.
Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Der Roller wurde zwecks technischer Untersuchung sichergestellt.
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Euskirchen
Pressestelle
Telefon: 02251/799-203 od. 799-0
Fax: 02251/799-90209
E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de
Internet: https://euskirchen.polizei.nrw/
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.eu/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_eu
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Euskirchen, übermittelt durch news aktuell