Kreispolizeibehörde Euskirchen
Mechernich (ots)
Am Montag, 14. September, gegen 13.38 Uhr, trafen Polizeibeamte in der Nesselrode Straße in Mechernich einen neunjährigen Jungen an, der mit einem E-Scooter unterwegs war.
An dem E-Scooter war kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht.
E-Scooter dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur mit bestehendem Versicherungsschutz und einem entsprechenden Versicherungskennzeichen geführt werden. Zudem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung erfüllt sein. Das Mindestalter für das Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre.
Gegen den Halter wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Die Polizei appelliert insbesondere an Eltern, sich vor der Nutzung eines E-Scooters über die gesetzlichen Voraussetzungen zu informieren und darauf zu achten, dass ihre Kinder die Fahrzeuge erst ab dem vorgeschriebenen Mindestalter und nur mit bestehendem Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum nutzen.
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