Kreispolizeibehörde Euskirchen
Schleiden/ Euskirchen (ots)
Am Donnerstag (3. Juli) fiel den Polizeibeamten um 10.10 Uhr auf der Bergerstraße in Euskirchen ein verdächtiger Pkw auf.
Die Polizeibeamten wendeten daraufhin mit dem Streifenwagen und beabsichtigten, den Pkw-Fahrer anzuhalten.
Nachdem sie Anhaltesignale gegeben hatten, beschleunigte der Fahrer das Fahrzeug und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen.
Er flüchtete von der Bergerstraße über die Walramstraße in Fahrtrichtung Kuchenheimer Straße.
Dabei fuhr er mit einer geschätzten Geschwindigkeit von 120 km/h. Während der Flucht missachtete er drei rote Ampeln.
Es kam zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Im Verlauf der Kreisstraße 24 verloren die Polizeibeamten den Sichtkontakt zu dem Fahrzeug.
Eine Anzeige wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens wurde gefertigt.
Am Mittwochabend führten Polizeibeamte eine Geschwindigkeitsmessung im Bereich einer Baustelle auf der Bundesstraße 258 bei Blankenheim durch.
Gegen 18:30 Uhr näherte sich ein Pkw mit stark überhöhter Geschwindigkeit und auffällig lauten Motorgeräuschen der Kontrollstelle.
Ein Polizeibeamter gab dem herannahenden Fahrzeug ein Anhaltezeichen.
Der Fahrer reagierte jedoch nicht auf die Weisung, sondern erhöhte die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Daraufhin nahmen die Polizeibeamten die Verfolgung des flüchtigen Pkw mit dem Streifenwagen auf.
Während der Verfolgung befuhr der Fahrer die B 258 in Fahrtrichtung Blankenheim. Im Bereich einer 70er-Zone überholte der Pkw-Fahrer trotz Überholverbots zwei vorausfahrende Fahrzeuge und missachtete dabei eine Sperrfläche.
Bei der Verfolgung wurden keine weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Die gefahrene Geschwindigkeit betrug geschätzte 150 km/h.
Im Rahmen der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen wurde der Fahrer mit dem Pkw in Dahlem-Schmidtheim angetroffen. Der 18-jährige Fahrer aus Mechernich räumte den Verstoß ein, zeigte sich den Polizeibeamten gegenüber jedoch verbal aggressiv und beleidigte sie.
Da der Mann in der Vergangenheit bereits aufgrund gleichgelagerter Verkehrsdelikte polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde das Fahrzeug sichergestellt. Zudem wurde der Führerschein beschlagnahmt.
Es wurden Anzeigen bezüglich des
- verbotenen Kfz-Rennens - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beleidigung - Bedrohung - und wegen Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Schnellfahren erstattet.
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