Kreispolizeibehörde Euskirchen
Euskirchen (ots)
Die Polizei Euskirchen hat unter der Leitung von Landrat und Polizeibehördenleiter Markus Ramers erneut die strategische Fahndung für die Innenstadt von Euskirchen angeordnet. Hintergrund ist die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung im Stadtgebiet – insbesondere im Bereich der Innenstadt.
Wie Landrat Ramers erläuterte, ist die strategische Fahndung ein rechtlich klar geregeltes Instrument, mit dem die Polizei gezielt Personen- und Fahrzeugkontrollen in einem genau definierten Bereich durchführen kann – auch ohne konkreten Anfangsverdacht. Die Maßnahme ist räumlich und zeitlich begrenzt und dient der Prävention sowie der effektiven Bekämpfung von Straftaten.
Polizeidirektorin Gabriele Mälchers, Abteilungsleiterin Polizei, betonte, dass etwa ein Viertel aller im Stadtgebiet Euskirchen registrierten Straftaten auf die Innenstadt entfallen. Auffällig sind dabei insbesondere Eigentumsdelikte, Gewalt- und Betäubungsmitteldelikte. In den Jahren 2023 und 2024 ist ein spürbarer Anstieg der Kriminalitätszahlen festzustellen – auch Körperverletzungs- und Raubdelikte nehmen zu.
„Die Innenstadt ist für bestimmte Tätergruppen zunehmend attraktiv. Vor allem in Bereichen wie der Kapellenstraße, dem Viehplätzchen, dem Ruhrpark oder dem Bahnhofsumfeld zeigen sich kriminogene Strukturen, die unser Einschreiten erforderlich machen“, so Mälchers.
Bereits in der Vergangenheit hatte die strategische Fahndung positive Effekte gezeigt. Polizeiliche Kontrollaktionen führten zu spürbaren Verdrängungseffekten und Störungen im kriminellen Milieu. Die aktuelle Maßnahme soll diesen Druck erneut erhöhen.
Die Polizei verfolgt mit der strategischen Fahndung folgende Ziele:
- Verhinderung und Reduzierung von Straftaten - Bekämpfung krimineller Strukturen und Aufhellung des Dunkelfelds - Verhinderung rechtsfreier Räume - Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung
Landrat Ramers machte deutlich: „Wir dulden keine rechtsfreien Räume in Euskirchen. Die Menschen sollen sich sicher fühlen – zu jeder Zeit und an jedem Ort.“
Die strategische Fahndung wurde für zunächst 28 Tage angeordnet. Eine Verlängerung ist bei entsprechender Lageentwicklung möglich. Die Maßnahme wird kontinuierlich evaluiert und an die Sicherheitslage angepasst.
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