Kreispolizeibehörde Euskirchen
Zülpich (ots)
Am Donnerstag (9. März) befuhr ein 22-Jähriger aus Euskirchen um 16.50 Uhr den Jülicher Ring mit einem E-Scooter. An dem E-Scooter war ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2022 angebracht.
Die Versicherungskennzeichen sind jedoch nur für ein Jahr, vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres, gültig.
Während der Kontrolle ergaben sich dazu noch Anhaltspunkte für einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv.
Dem Mann wurde daraufhin auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Es wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefertigt.
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