Kreispolizeibehörde Euskirchen
Euskirchen (ots)
In den heutigen Morgenstunden (10. Mai) entzog sich ein 36-jähriger Pkw-Fahrer aus Köln gegen 00.10 Uhr einer Verkehrskontrolle auf der Euenheimer Straße in Euskirchen.
Der Pkw-Fahrer befand sich zunächst in Euskirchen-Euenheim vor einer geschlossenen Bahnschranke und wurde von Polizeibeamten aufgefordert zum Zwecke einer Verkehrskontrolle auf einen vor den Bahnschranken befindlichen Wirtschaftsweg einzufahren.
Der 36-Jährige querte jedoch trotz einer Rotlicht anzeigenden Ampel unvermittelt den Bahnübergang indem er zwischen den geschlossenen Schranken vorbeifuhr und seine Fahrt über die Euskirchener Straße in Fahrtrichtung Euskirchen-Billig fortsetzte.
Mit stark überhöhter Geschwindigkeit fuhr der Pkw-Fahrer in Richtung der Euskirchener Innenstadt und versuchte sich durch waghalsige Bremsmanöver und Richtungswechsel der Kontrolle zu entziehen.
Hierbei fuhr der 36-Jährige mehrmals über weitere Rotlicht anzeigende Ampeln.
Im Bereich des Bahnhofvorplatzes musste der Pkw-Fahrer den Pkw vor der dortigen Fußgängerunterführung stoppen.
Unmittelbar nach dem Anhalten stieg der Mann aus dem Fahrzeug und versuchte sich nun fußläufig der Kontrolle zu entziehen.
Polizeibeamte konnte den 36-Jährigen jedoch nach einer kurzen Verfolgung einholen und kontrollieren.
Bei der Kontrolle wurde starker Alkoholgeruch festgestellt.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,96 Promille.
Weiter wurden bei einer Personendurchsuchung Betäubungsmittel in der Kleidung aufgefunden.
Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Cannabis, Kokain, Amphetamin und Metamphetamin.
Eine Überprüfung ergab, dass der Mann nicht im Besitz von einer Fahrerlaubnis ist.
Bei der Pkw-Durchsuchung wurde eine größere Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden.
Der Pkw wurde beschlagnahmt. Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt.
Auf der Polizeiwache in Euskirchen wurde dem Mann Blutproben entnommen.
Der 36-Jährige wurde vorläufig festgenommen.
Es wurden Anzeigen bezüglich des illegalen und unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, aufgrund der Teilnahme als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen, Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge von Alkoholgenuss sowie berauschender Mittel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Schnellfahren an unübersichtlichen Stellen sowie aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gefertigt.
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