Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus Teilen der Erft und ihren Nebenflüssen
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen untersagt die Bezirksregierung Köln die Entnahme von Wasser aus Teilen der Erft und ihren Nebenflüssen auf dem Kreisgebiet des Kreises Euskirchen, des Kreises Düren, des Rhein-Sieg-Kreises und des Rhein-Erft-Kreises. Das Verbot gilt für die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnisse sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Tränken von Vieh ist weiterhin erlaubt.
Aufgrund der ausbleibenden Niederschläge sowie der seit Monaten anhaltenden Bodentrockenheit, fließt in der Erft und ihren Nebengewässern zu wenig Wasser. Teilweise fallen Gewässer trocken und die Wassertemperaturen steigen an. Diese Situation kann zu einer langanhaltenden Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes führen. Wodurch der Lebensraum von Tieren und Pflanzen im Gewässer gefährdet ist. Eine wesentliche Verbesserung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Denn lokale kurzzeitige Niederschläge werden zunächst überwiegend von der Vegetation aufgenommen und können nicht zu einer bemerkbaren Erhöhung der Wasserstände führen.
Daher wird durch die Allgemeinverfügung die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen sowie das Schöpfen mit Handgefäßen untersagt. Das Verbot gilt auf dem Kreisgebiet des Kreises Euskirchen, des Kreises Düren, des Rhein-Sieg-Kreises und des Rhein-Erft-Kreises für die Erft ab der Quelle (107 Gew.-km) bei Nettersheim bis zur Mündung der Großen Erft in die Erft (38,6 Gew.-km) bei Bergheim-Thorr sowie für alle Nebenflüsse. Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung wird am 23. August im Amtsblatt (Anmerkung: Amtsblatt des RegBez Köln) veröffentlicht und gilt zunächst bis zum 30. September 2022.
Quelle: PM BezReg Köln – 19.08.2022 – 08:16 Uhr