Kreispolizeibehörde Euskirchen
Euskirchen-Kleinbüllesheim (ots)
Gestern (27. August) konnten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines sogenannten „Schrotthändlers“ in Kleinbüllesheim mehrere Verstöße festgestellt werden:
- keine Ausnahmegenehmigung (sog. Klingelgenehmigung) beim Einsatz von Geräten zur Schallerzeugung - fehlende Kennzeichnungen am Transportfahrzeug durch sog. A-Schilder - fehlende Schrottsammel-Genehmigung - unerlaubter Transport von Elektroaltgeräten - unerlaubter Transport umweltgefährdender Abfälle - fehlende Reisegewerbekarte. Da es sich um einen wiederholten Verstoß handelte, liegt in dem Fall eine Straftat vor. - mangelhafte Ladungssicherung - Überladung - Der Fahrer hatte während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt angelegt - Durch den Verkehrsdienst wurden erhebliche technische Mängel an dem Fahrzeug festgestellt, die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden
Da der 23-jährige Fahrer des Transporters über keinen gesicherten Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen.
Das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt und entsprechende Anzeigen wurden gefertigt.
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